Operation Clean Sweep® (OCS): Neue EU Regeln

Die Europäische Union hat im April 2025 eine wegweisende Verordnung verabschiedet, um den Verlust von Kunststoff-Pellets – auch bekannt als „Nurdles“ – entlang der gesamten Lieferkette zu minimieren. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Umweltverschmutzung durch Mikroplastik erheblich zu reduzieren.

Die Verordnung verfolgt das Ziel eines „Zero Pellet Loss“ und verpflichtet Unternehmen dazu, Verluste von Kunststoff-Pellets zu verhindern. Dies soll durch die Einführung verbindlicher Vorschriften für die Handhabung, den Transport und die Lagerung von Kunststoff-Pellets erreicht werden. Die EU strebt damit eine Reduzierung der Mikroplastikverschmutzung um bis zu 74 % an.

Die Verordnung gilt für:

  • Wirtschaftsakteure, die jährlich mehr als 5 Tonnen Kunststoff-Pellets handhaben.
  • Unternehmen, die für die Reinigung von Pellet-Behältern und -Tanks verantwortlich sind.
  • EU- und Nicht-EU-Transportunternehmen, die Kunststoff-Pellets innerhalb der EU transportieren.
  • Schiffsbetreiber, die Häfen in EU-Mitgliedstaaten anlaufen oder verlassen

Die Verordnung sieht folgende zentrale Verpflichtungen vor:

  • Verhinderung von Pellet-Verlusten: Unternehmen müssen geeignete Maßnahmen ergreifen, um Verluste zu vermeiden.
  • Sofortige Maßnahmen bei Verlusten: Im Falle eines Verlustes sind umgehende Eindämmungs- und Reinigungsmaßnahmen erforderlich.
  • Risikobewertung und Managementpläne: Betriebe müssen Risikoanalysen durchführen und entsprechende Managementpläne erstellen.
  • Zertifizierungspflicht: Unternehmen, die jährlich mehr als 1.000 Tonnen Pellets handhaben, benötigen eine unabhängige Zertifizierung. Kleinere Unternehmen müssen eine Selbsterklärung abgeben. eia-international.org+2eco-business.com
  • Transparenz: Nationale Behörden sind verpflichtet, Informationen über die Handhabung von Kunststoff-Pellets öffentlich zugänglich zu machen

Wann tritt die Verordnung in Kraft?

Die Verordnung tritt zwei Jahre nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Für den maritimen Sektor gilt eine verlängerte Übergangsfrist von drei Jahren.

 

 

Über den Autor

Christopher Grehl

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